Angebote

Für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen, (Hort)Erzieher/-innen

Fortbildung „Darüber spricht man nicht? Sicherung des Kindeswohls bei häuslicher Gewalt“ (P1)

Zielgruppe: Lehrkräfte, Erzieher/-innen und/oder Sozialpädagog(inn)en, die in ihrer Schule für den Bereich Kinderschutz Ansprechperson sein wollen

In dieser Fortbildung wird Grundlagenwissen zu häuslicher Gewalt und Kinderschutz vermittelt.

Bei der Auseinandersetzung mit Kindeswohlgefährdungen stehen folgende Themen im Fokus:

  • Gefährdungseinschätzung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesprächsführungstechniken
  • Unterstützung betroffener Schüler/-innen im Schulalltag
  • Didaktische Impulse für die Präventionsarbeit mit Kindern
  • Das Berliner Hilfesystem und Möglichkeiten der Kooperation

Die Fortbildung ermöglicht die Ernennung einer Ansprechperson für das Thema Kinderschutz. Laut Handlungsleitfaden „Bildung für Berlin - Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt“ ist dazu jede Schule verpflichtet. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte werden mit den seit Juni 2009 berlinweit verbindlichen Vorgaben vertraut gemacht.

Dauer: 15-20 Stunden, verteilt auf mehrere Tage bzw. Nachmittage


Studientag „Häusliche Gewalt und Kinderschutz“ (P2)

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter/-innen einer Grund-/Förderschule

In diesem Studientag wird Grundlagenwissen zum Thema häusliche Gewalt und Kinderschutz vermittelt. Anhand von praxisorientierten Fallbeispielen werden in Kleingruppen Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Dies soll die Teilnehmenden im sicheren und kompetenten Umgang mit Fällen (vermuteter) häuslicher Gewalt unterstützen.

Darüber hinaus wird der seit Juni 2009 für alle Berliner Schulen verbindliche Handlungsleitfaden „Bildung für Berlin - Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt im Kinderschutz“ in seinen wichtigsten Aspekten vorgestellt. Anhand einer praktischen Übung kommt der Handlungsleitfaden zum Einsatz.

Dabei werden folgende Fragen diskutiert:

  • Wann sollte dem Jugendamt eine (vermutete) Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?
  • In welcher Form sollte die Meldung erfolgen?

Zum Studientag werden immer ein bis zwei Mitarbeiter/-innen des zuständigen Jugendamtes eingeladen. Sie erläutern dessen Vorgehensweise in Fällen häuslicher Gewalt und stehen für Fragen und Austausch zur Verfügung.

Dauer: 6 Stunden


Studientag „Kinder und häusliche Gewalt“ (P3)

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter/-innen einer Grund-/Förderschule

Im Rahmen dieses Studientages wird Grundlagenwissen zum Thema Kinder und häusliche Gewalt vermittelt. Anhand von praxisorientierten Fallbeispielen werden in Kleingruppen Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Dies soll die Teilnehmenden im sicheren und kompetenten Umgang mit Fällen (vermuteter) häuslicher Gewalt unterstützen.

Zum Studientag werden immer ein bis zwei Mitarbeiter/-innen des zuständigen Jugendamtes eingeladen. Sie erläutern dessen Vorgehensweise in Fällen häuslicher Gewalt und stehen für Fragen und Austausch zur Verfügung.

Dauer: 3 Stunden


Coaching (P4)

Zielgruppe: Grundschulen in Berlin

Das Angebot des Coaching zum Thema Kinderschutz bietet Schulen die Möglichkeit, sich - bei Bedarf - beim Prozess der Implementierung geregelter Abläufe in Kinderschutzfällen begleiten und unterstützen zu lassen.

Die Ziele und Inhalte der Sitzungen werden zu Beginn vereinbart und richten sich nach den Anliegen der jeweiligen Teilnehmer/-innen.

Mögliche Themen können sein:

  • Welche Abläufe und Handlungsweisen gibt es an der Schule zum Thema Kinderschutz?
  • Welche Verantwortung trägt Schule, welche Verantwortung tragen andere Organisationen bzw. Ämter?
  • Klärung von Schnittstellen zwischen Schule und Jugendamt bzw. Schule und externen Kooperationspartnern
  • Reflexion der Anforderungen an die Ansprechpartner/-innen für Kinderschutz

Dauer: 2 - 3 Zeitstunden zweimal pro Schule